Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Werkvertrag

HUGL KG

1. Geltungsbereich:

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden.

2. Zusagen von Mitarbeitern:

2.1 Im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass es unseren Mitarbeitern nicht gestattet ist, von festgelegten Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.

3. Kostenvoranschläge, Planausführungen:

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unser Kostenvoranschlag und unsere Planausführung grundsätzlich unverbindlich.

4. Maßangaben durch den Kunden:

4.1. Werden von unseren Kunden Pläne beigestellt und/oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern ihre Unrichtigkeit nicht offenkundig oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.

4.2. Erweist sich eine Anweisung unseres Kunden als unrichtig, so werden wir unseren Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen unseren Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen unseren Kunden die Verzugsfolgen.

5. Annahme des Angebots:

5.1. Ein Vertrag kommt mit Annahme und Unterfertigung des Angebots einschließlich Planausführung durch unseren Kunden zustande. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind spätestens in der Auftragsbestätigung festzulegen.

6. Kostenerhöhungen:

6.1. Angebote (Planausführungen) und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftrags-spezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit für unser Unternehmen liegen, kann kein Bedacht genommen werden.

6.2. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 20 Prozent des Auftragswertes ergeben, so werden wir unseren Kunden unverzüglich verständigen.

6.3. Sollte unser Kunde binnen einer Woche ab Bekanntgabe keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerung nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die bisher erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen und von den weiteren Ausführungen des Vertrages zurückzutreten.

7. Preisänderungen:

7.1. Mit den angegebenen Preisen bleiben wir unseren Kunden zwei Monate lang ab deren Bekanntgabe im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache).

7.2. Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferungsausführung mehr als vier Monate, so sind wir berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Tischlerhandwerk oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgen, entsprechend zu überwälzen. Im Gegenzug geben wir Preissenkungen dieser Faktoren an unseren Kunden weiter.

8. Geringfügige Leistungsänderungen:

8.1. Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind unseren Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Beizungen, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, u.Ä.

9. Verbrauchergeschäfte:

9.1. Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört. (§ 1 KSchG).

10. Widerruf:

10.1. Unser Kunde kann nur dann von seinem Bestellauftrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn

- es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt und er innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist von zwei Wochen ab Vertragsunterzeichnung davon Gebrauch macht;

- der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

- dem Zustandekommen dieses Vertrages keine konkreten Besprechungen vorangegangen sind.

Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden (E-Mail oder Fax).

10.2. Widerrufsverzicht:

Mit Gegenzeichnung unserer Auftragsbestätigung erklärt unser Kunde ausdrücklich auf ein Rücktrittsrecht zu verzichten.

11. Geistiges Eigentum:

11.1. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unsererseits. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung unsererseits sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.

12. Montage:

12.1. Grundsätzlich werden die bestellten Erzeugnisse inklusive Montage geliefert, außer es ist ausdrücklich Anderes vereinbart.

12.2. Eine zusätzlich in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet.

12.3. Von unserem Kunden beauftragte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten werden nach kollektiv-vertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat verrechnet und sind von unserem Kunden zu bezahlen.

12.4. Montagekosten für Installationen von beigestellten Geräten wird gesondert nach Regiestunden verrechnet.

13. Mitwirkungspflicht des Kunden:

13.1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald unser Kunde allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung des gegenständlichen Auftrages erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten und/oder Voraussetzungen, soweit sie von unseren Kunden zu erbringen sind, erfüllt hat.

13.2. Das Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste oder/und die Bereitstellung von Kränen und/oder Aufstiegshilfen sind von unseren Kunden zu veranlassen und deren Kosten zu tragen, wenn diese Arbeiten nicht ausdrücklich im Angebotspreis eingeschlossen angeführt sind. Ebenso ist der erforderliche Licht und Kraftstrom von unseren Kunden beizustellen und/oder die allfälligen Kosten für die Bemühung eines vorhandenen Liftes bzw. des hiefür erforderlichen Bedienungspersonals sind von unsren Kunden zu tragen.

13.3. Unsere Tischler sind nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen).

13.4. Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

14. Liefertermine, Annahmeverzug:

14.1. Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die vereinbarten Liefertermine als voraussichtliche Termine.

14.2. Spätestens 3 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit unseren Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist unser Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät unser Kunde in Annahmeverzug.

14.3. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten unseres Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.

15. Lieferverzug, Nachfrist:

15.1. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat unser Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.

15.2. Unser Kunde kann erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

15.3. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche unseres Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei uns zumindest grobes Verschulden vorlag.

16. Teillieferungen:

16.1 Unser Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

17. Vom Kunden beigestellte Waren und Übernahme

17.1. Wir sind berechtigt, für vom Kunden beigestelltes Material mit einem Betrag von 10 Prozent des eigenen Verkaufspreises oder jenes Verkaufspreises gleichartiger Waren in Rechnung zu stellen.

17.2. Für vom Kunden beigestellte Waren gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen wie bei der Übernahme unseres Gewerkes durch den Kunden selbst. Unser Kunde hat dafür zu sorgen, dass wir für Lieferung, Übernahme und Lagerung für von ihm beigestellte Waren leistungsfrei gestellt werden und diese auf Gefahr des Kunden erfolgen.

18. Gefahrenübergang:

18.1. Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung des Werkvertrages auf unseren Kunden über (Gefahrenübergang).

18.2. Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Lieferbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Lieferfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fällen mit Übergang der Verfügungsmacht.

18.3. Werden wir durch Umstände, die in der Sphäre des Kunden liegen, daran gehindert die Errichtung des Beauftragten und/oder die Montage am vereinbarten Termin durchzuführen, so tritt Annahmeverzug ein und haftet unser Kunde für sämtliche Nachteile.

18.4. Insbesondere lagert die für ihn bereit gestellte Ware auf seine Gefahr. Wir sind grundsätzlich berechtigt hiefür für die Dauer des Annahmeverzuges Lagerkosten zu berechnen.

19. Zahlung:

19.1. Die Bezahlung der Rechnung hat grundsätzlich ohne Abzug zu erfolgen, vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen.

19.2. Bei – auch unverschuldetem - Zahlungsverzug wird als Ersatz für die uns auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadens ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

19.3. Ungewidmete Zahlungen werden zunächst auf fällige Rechnungen, dann auf Zinsen und schließlich auf die aktuelle Hauptforderung angerechnet.

20. Zahlungsverweigerung

20.1. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.

21. Mahn- und Inkassospesen:

21.1. Unser Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen, uns die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

21.2. Im speziellen verpflichtet sich unser Kunde, die Vergütungen eines eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben.

22. Eigentumsvorbehalt:

22.1. Alle gelieferten und montierten Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

22.2. Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir berechtigt, die im Vorbehaltseigentum stehenden Liefergegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

23. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum:

23.1. Unseren Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt.

23.2. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind uns sofort zu melden. Unser Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat uns zudem schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

24. Versicherung von Vorbehaltseigentum

24.1. Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über € 5.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 30 Tagen ist unser Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an unser Unternehmen abgetreten.

25. Termin zur Verbesserung bzw. Austausch:

25.1. Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.

26. Reparaturen:

26.1. Wir machen unsere Kunden auf eventuelle Unwirtschaftlichkeiten einer Reparatur dann aufmerksam, ausgenommen unser Kunde besteht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis.

26.2. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne, dass dies für uns aufgrund unseres Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so werden wir dies unseren Kunden unverzüglich mitteilen. Unser Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.

26.3. Wird Reparatur aufgrund eines Garantiefalles erforderlich, sind die Montagekosten vom Kunden extra zu tragen.

27. Aufrechnung von Gegenforderungen:

27.1. Unser Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen ihrerseits nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, und von uns anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit unsererseits.

28. Eigenschaften des Liefergegenstandes:

28.1. Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von ÖNORMEN, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferzweckes und/oder über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen allgemein erwartet werden kann.

29. Gewährleistung/Garantie:

29.1. Bei Verbrauchergeschäften gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen außer es sind von uns ausdrücklich weitergehende Garantien dem Kunden gegenüber gewährt.

29.2. Bei allen übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen:

Wurden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als von uns verändert worden, es sei denn bei Notreparaturen oder bei Verzug unsererseits mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.

29.3. Das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen. Unser Unternehmen hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch des Liefergegenstandes.

29.4. Für unsere Leistungen und Liefergegenstände (soweit sie aus unserem Hause stammen) gewähren wir eine Garantie für 3 Jahre.

29.5. Garantieleistungen Dritter werden in dem Umfange weitergegeben, wie sie uns gegenüber abgegeben werden. Darüberhinausgehende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

29.6. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer (siehe Pkt. 26.3.).

30. Haftung für Schäden:

30.1. Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz unsererseits entstanden sind.

30.2. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

30.3. Weitergehende Schadenersatzansprüche wie entgangener Gewinn oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

30.4. Es ist ausdrücklich vereinbart, dass wir im Falle von Schäden die aufgrund leichter Fahrlässigkeit entstanden sind, grundsätzlich keine Haftung trifft und wir hiefür von jeglicher Haftung befreit sind.

31. Erfüllungsort:

31.1. Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.

32. Gerichtsstand:

32.1. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegend, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

32.2. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, sofern unser Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat.

33. Datenschutzerklärung:

33.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Daten gespeichert und verarbeitet werden, die von unserem Kunden im Zusammenhang mit den an uns erteilten Aufträgen und Leistungen erbracht werden und/oder von unserem Unternehmen für die zu erbringenden Leistungen benötigt werden.

33.2. Der Schutz personenbezogener Daten wird von uns sehr ernst genommen und halten wir uns an das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 sowie an die Datenschutzverordnung (DSGVO).

34. Schlussbestimmungen

34.1. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein. E-Mail gilt als Schriftlichkeit

34.2. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ behalten alle anderen ihre Gültigkeit.

 

Stand: Jänner 2018 HUGL KG